Frist für Vereinswechsel endet zum 30.06.

15.06.2025
Autor: Fynn Tonscheidt

Frist für Vereinswechsel endet zum 30.06.

Während die offizielle Transferperiode der Spieler erst ab Juli. beginnt, endet dort für uns Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen die Möglichkeit den Verein zu wechseln.

Um als Schiedsrichter seinen Verein zu wechseln, muss die Abmeldung beim alten Verein vorliegen, sowie eine Anmeldebescheinigung beim neuen Verein. Dies muss bis spätestens zum 30.06. vorliegen.

Wichtig ist dabei zu beachten:
– Vereinswechsel sind immer nur zum 1. Januar und zum 1. Juli möglich
– Anwärter dürfen ihren ersten Verein erst nach zwei Jahren wechseln

Bei Fragen wendet euch an die KSA-Mitglieder.

Weitere Artikel

Viel los an Nikolaus

Auch an diesem ersten Dezemberwochenende sind zahlreiche Essener Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter wieder unterwegs. Von der Bundesliga bis hinunter in die Bezirksliga stehen spannende Partien an – und unsere Unparteiischen sind mittendrin. Unsere aktuelle Spieltagsvorschau.

mehr lesen

Viel Flutlicht am 1. Advent

Die Tage sind kürzer geworden und die Hinrunde geht strammen Schrittes der Winterpause entgegen. An diesem 1. Adventswochenende kommen besonders viele Essener Schiris bei Flutlichtspielen zum Einsatz. Unsere aktuelle Spieltagsvorschau.

mehr lesen