Kreisprüfung 2026

05.03.2026
Autor: Johannes Alberts

Auch in diesem Jahr bietet der Kreisschiedsrichterausschuss wieder die Kreisprüfung für unsere Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter an. Sie besteht aus einem Regeltest sowie einer Laufprüfung und ist eine wichtige Grundlage für Einsätze in höheren Spielklassen.

Für 2026 sind zwei Termine geplant:

  • Samstag, 28. März 2026, 09:00 Uhr – Sportanlage Prinzenstraße (Borbeck)
  • Mittwoch, 15. April 2026, 18:30 Uhr – Sportanlage im Löwental (Werden)

Weitere reguläre Termine sind nicht vorgesehen. Ein möglicher Termin im Herbst wird – wie bereits in den vergangenen Jahren – nur bei Bedarf als Nachprüfung angeboten. Diese richtet sich an Schiedsrichter, die aus berechtigten Gründen (z. B. Verletzung oder Auslandsaufenthalt) an den Frühjahresterminen nicht teilnehmen können und den KSA vorab entsprechend informieren.

Ablauf der Prüfung

Die Kreisprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Im Regeltest müssen 15 Fragen in 25 Minuten beantwortet werden. Dabei können maximal 30 Punkte erreicht werden; zum Bestehen sind mindestens 25 Punkte erforderlich. Eine Nachprüfung ist möglich, wenn mindestens 20 Punkte erreicht wurden.

Die praktische Leistungsprüfung umfasst einen Sprinttest sowie einen Intervalltest. Beim Sprinttest werden sechs Sprints über 40 Meter absolviert. Im anschließenden Intervalltest wechseln sich Lauf- und Gehphasen über 75 bzw. 25 Meter ab. Die genauen Anforderungen richten sich nach der jeweiligen Spielklasse.

Für wen ist die Kreisprüfung relevant?

Die Teilnahme an der Kreisprüfung ist grundsätzlich freiwillig. Verpflichtend ist sie jedoch für alle Schiedsrichter, die

  • in der Kreisliga A,
  • in der Bezirksliga oder
  • in höheren Spielklassen

eingesetzt werden möchten oder dafür vorgesehen sind.

Darüber hinaus ist eine bestandene Kreisprüfung auch für Schiedsrichter im Jugendbereich eine gute Möglichkeit, sich für höhere Aufgaben zu empfehlen.

Zu beachten ist außerdem: Die bestandene Prüfung ist nur eine Voraussetzung für eine entsprechende Qualifikation. Neben der Nominierung durch den Kreisschiedsrichterausschuss gehört auch der regelmäßige Besuch der Schulungsabende dazu. Jeder Schiedsrichter ist selbst dafür verantwortlich, die geforderten vier Schulungsabende pro Halbserie zu absolvieren.