Spielerpass-Kontrolle mit Passmappe oder mit der Spielberechtigungsliste

20.10.2019
Autor: KSA Essen

Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass die Spielerpasskontrolle nicht mehr nur mit den originalen Spielerpässen erfolgen kann, sondern auch mit der sogenannten Spielberechtigungsliste möglich ist.

Der Umgang mit der Spielerpassmappe ist uns allen ja seit langer Zeit geläufig. Doch die Spielberechtigungsliste, die Vereine auf Wunsch direkt aus dem DFBnet erstellen können, ist mittlerweile ebenso gültig.

Die Liste kann dabei zum Beispiel wie folgt aussehen:

Sind Spieler samt Foto auf der Liste aufgeführt, so ist die Liste genauso gültig, wie ein Spielerpass, hier ist kein Eintrag im Spielbericht notwendig. Natürlich muss auf der Liste auch ein Foto vorhanden sein! Es ist auch erlaubt, die beiden Varianten zu mischen. Hilft ein Spieler der II. Mannschaft zum Beispiel in der I. Mannschaft aus, so ist es erlaubt, die Spielberechtigungsliste der I. Mannschaft vorzuzeigen, und dazu den einzelnen Spielerpass des Aushilfsspielers.

Daraus ergibt sich die folgende Vorgehensweise für Schiedsrichter bei uns im Kreis:

– hat ein Spieler einen gültigen Spielerpass samt Foto, ODER ist ein Spieler auf der Spielberechtigungsliste mit Foto aufgeführt, so ist alles in Ordnung.
– hat ein Spieler einen gültigen Spielerpass ohne Foto, ODER ist ein Spieler ohne Foto auf der Spielberechtigungsliste aufgeführt, so muss dieser Spieler sich mit einem Lichtbildausweis identifizieren. Hier ist im Spielbericht einzutragen, dass das Foto fehlt, und ob ersatzweise ein Ausweis vorgezeigt wurde – oder nicht.
– hat ein Spieler keinen gültigen Spielerpass, ODER ist ein Spieler auch nicht auf einer Spielberechtigungsliste aufgeführt, so muss dieser Spieler sich mit einem Lichtbildausweis identifizieren. Hier ist im Spielbericht einzutragen, dass der Pass fehlt, und ob ersatzweise ein Ausweis vorgezeigt wurde – oder nicht.

 

Wir bitten für die kommenden Spiele um Beachtung!

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